Ausfallstundenberechnung laut Bundesrichtlinie AMF/9-2021
Österreich - Seit dem 1.4.2021 gilt die Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) AMF/9-2021, kurz „KUA-Richtlinie“.
Anpassung der Abrechnung von Kurzarbeit - I entsprechend AMF/9-2021
Änderung der Einstellungen zur Ausfallsstundenberechnung betreffend unsere Anleitung "Informationen zur Abrechnung von Kurzarbeit - I".