Persönlicher Feiertag statt Karfreitag

In Österreich werden die Feiertage nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs geändert. Der Karfreitag wird als Feiertag nach Kundmachung, voraussichtlich Ende März 2019, gestrichen.

NEU ist ein "Persönlicher Feiertag" welchen jeder Mitarbeiter unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist (2019 mind. zwei Wochen) selbst bestimmen kann. Wird der persönliche Feiertag konsumiert, so wird dafür ein Urlaubstag abgezogen.

Der Dienstgeber kann den persönlichen Feiertag nicht untersagen, den Mitarbeiter aber ersuchen an diesem Tag zu arbeiten. Kommt der Mitarbeiter diesem Ersuchen nach, gebührt ein Zuschlag von 100% und es erfolgt kein Abzug eines Urlaubstages. Der persönliche Feiertag gilt dann aber als aufgebraucht.

In diesem Zusammenhang werden auch General- und Branchenkollektivverträge Änderungen erfahren.

Was ist in A:Z:E zu tun?

Erstellen Sie einen Fehlzeitbetreff, z.B. "Persönlicher Feiertag", und tragen Sie diesen als Terminbuchung beim Mitarbeiter ein. Bei der Abrechnung in A:Z:L wird automatisch ein Urlaubstag abgebucht. Mit Hilfe der Terminliste können Sie alle persönlichen Feiertage anzeigen lassen, wie gewohnt je Mitarbeitergruppe oder gesamt.
Im Modul A:Z:E/WorkFlow erstellen Sie einen passenden Vorgang, damit Mitarbeiter den persönlichen Feiertag selbst eintragen können.

So kann ihr Betreff aussehen...


...und so die dazu passende Lohnart.