Das Modul A:Z:L verfügt mittlerweile über elf verschiedene Pausentypen.
Damit können sie die unterschiedlichsten Anforderungen der Pausenbewertung abdecken.
Fixe Pause
Es können bis zu drei Pausen je Tag definiert werden. Buchungen werden in den Pausenzeiten nicht bewertet. Die Pausen müssen nicht zwingend gebucht werden. Gebuchte Pausen außerhalb der fixen Pausen werden zur fixen Pausendauer hinzugerechnet und erhöhen somit die Tagespausendauer. Soll eine Pause nicht abgezogen werden, weil gearbeitet wurde, so buchen sie einfach einen Betreff mit Sonderlohnart. Z.B. "Einarbeiten" oder "Angeordnete Überstunde".
Extra: Fixe Pausen können auch ausserhalb der Sollarbeitszeit eingerichtet werden. Werden Überstunden geleistet, können Pausen trotzdem automatisch berechnet werden.
Variable Pause
Pausen müssen nicht gebucht werden. Werden Pausen gebucht und erreicht deren Länge nicht die Sollpausendauer so wird von der gebuchten Zeit der Anteil für das Erreichen der Sollpausendauer abgebucht. Zu spät Kommen und früher Gehen werden in die Pausendauer eingerechnet, also als gebuchte Pause gewertet.
Extra: Wenn die einstellbare Mindestarbeitsdauer nicht erreicht wurde, wird keine Pause abgezogen.
Variable Pause innerhalb der tatsächlichen Anwesenheit
Hierbei wird wie bei der variablen Pause abgerechnet. Jedoch wird ein zu spät Kommen oder früher Gehen nicht als Pause gewertet. Von der Arbeitszeit wird noch fehlende Pausenzeit abgezogen.
Extra: Wenn die einstellbare Mindestarbeitsdauer nicht erreicht wurde, wird keine Pause abgezogen.
Variable Pause mit Beobachtungszeitraum
Dieser Pausentyp ermöglicht eine variable Pause. Die muss im - beliebig einstellbaren - Beobachtungszeitraum gebucht werden, z.B. 11h - 14h.
Werden Pausen ausserhalb des Beobachtunszeitraumes gebucht, z.B. Raucherpausen, so werden diese zusätzlich zur Sollpause von der Arbeitszeit abgezogen. Auch wenn die Sollpause nicht gebucht wurde.
Extra: Wenn die einstellbare Mindestarbeitsdauer nicht erreicht wurde, wird keine Pause abgezogen.
Bezahlte Pause
Bei der Bewertung werden gebuchte Pausen bis zur Länge der definierten Pause, als Arbeitszeit bewertet. Darüber hinausgehende Pausen werden als solche ausgewiesen. Dieser Pausentyp macht nur Sinn, wenn Pausen gebucht werden, da kein Pausenabzug erfolgt.
Zyklische Pause für offene Gleitzeitmodelle
Nach einer einstellbaren Arbeitsdauer z.B. 4 Std., wird die Pausendauer z.B. ½ Std. abgezogen. Dieser Zyklus wird laufend wiederholt. Damit kann eine dynamische Pausendauer realisiert werden. Der Leistungs-/Pausenzyklus kann individuell eingestellt werden. Eventuell gebuchte Pausen werden in die Pausendauer eingerechnet.
Extra: Die Pausendauer ist von der Arbeitsdauer des Mitarbeiters abhängig. Vor allem in Branchen wo es keine geregelte Arbeitszeit gibt wie etwa in der Gastronomie.
Option: Unterbrechnung nicht als Pause werten
Mit dieser Option können Sie ein Zeitmodell für Arbeitskräfte definieren, welche mit Unterbrechungen arbeiten. Z.B. Früh- und Abenddienste verrichten. Pausen müssen gebucht werden.